Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiß, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.
Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiß, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.