Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.
Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.