Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen.
Denjenigen, die gottesfürchtig sind, obliegt in keiner Weise, sie zur Rechenschaft zu ziehen, sondern nur die Ermahnung, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen.