Allāh schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisst nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allāh; wahrlich, Allāh ist Allwissend, Allweise.