Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisst, dass) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das Gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allāh fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.