At-Talāq - Die Scheidung
يَـٰٓأَيُّهَا ٱلنَّبِيُّ إِذَا طَلَّقۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحۡصُواْ ٱلۡعِدَّةَۖ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ رَبَّكُمۡۖ لَا تُخۡرِجُوهُنَّ مِنۢ بُيُوتِهِنَّ وَلَا يَخۡرُجۡنَ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَتِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَقَدۡ ظَلَمَ نَفۡسَهُۥۚ لَا تَدۡرِي لَعَلَّ ٱللَّهَ يُحۡدِثُ بَعۡدَ ذَٰلِكَ أَمۡرٗا
O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenzen
فَإِذَا بَلَغۡنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمۡسِكُوهُنَّ بِمَعۡرُوفٍ أَوۡ فَارِقُوهُنَّ بِمَعۡرُوفٖ وَأَشۡهِدُواْ ذَوَيۡ عَدۡلٖ مِّنكُمۡ وَأَقِيمُواْ ٱلشَّهَٰدَةَ لِلَّهِۚ ذَٰلِكُمۡ يُوعَظُ بِهِۦ مَن كَانَ يُؤۡمِنُ بِٱللَّهِ وَٱلۡيَوۡمِ ٱلۡأٓخِرِۚ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجۡعَل لَّهُۥ مَخۡرَجٗا
Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg